Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Edith Camera on Tour gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Edith Camera on Tour nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich
schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden. Vertragspartner, Anschrift Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Edith Schwab, Edith Camera on Tour, Brunnerfeld
34, 83416 Saaldorf-Surheim. Email: edithcameraontour(a)gmail.com Homepage: www.edithcameraontour.de
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Edith Camera on Tour. Die vorliegenden
Abbildungen von Edith Camera on Tour sind urheberrechtlich geschützt.
Bildrechte
Alle Rechte an den veröffentlichten Abbildungen/Bildrechten und Texten liegen bei Edith Camera on Tour. Eine Verwendung, Vervielfältigung und Übersetzung der Texte und Abbildungen, auch
auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung von Edith Camera on Tour urheberrechtswidrig und strafbar. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das
Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden die Bilder vom Auftraggeber im Internet (Social Media (Facebook), etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten, wie zum
Beispiel „Fotos by Edith Camera on Tour“, „Fotos © www.edithcameraontour.de“oder eine Verlinkung auf meine offizielle Facebookseite. Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die
Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
Der Auftraggeber muss der Veröffentlichung der Bilder zu den Portfolio-Zwecken (z. Bsp. Firmeneigene Webseite/Facebook,) schriftlich zustimmen. Bei Hochzeiten sorgen die Auftraggeber dafür,
dass alle notwendige Rechte bei allen Gästen auf der Feier eingeholt wurden und ich gehe davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert.
Edith Camera on Tour behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten
personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis und Absprache mit dem Kunden. Diese Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Edith Camera on Tour. Bild- und
Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Edith Camera on Tour. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Edith Camera on Tour an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher
Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Edith Camera on Tour zu machen (siehe „Nutzungsrechte“). Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den
Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Edith
Camera on Tour über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Edith Camera on Tour bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in
Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Edith Camera on Tour. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung,
Ausschnittsänderung, u.a.) wird ausdrücklich untersagt. Edith Camera on Tour darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. Bsp. für Ausstellungen,
Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, etc.).
Auftragsregeln und Bearbeitung
-Der Kunde (Auftraggeber) erhält vor Auftragserteilung ein schriftliches Angebot von Edith Camera on Tour mit den vereinbarten Konditionen. Dieses Angebot ist 30 Tage nach auf dem Angebot
stehenden Preis gültig. Änderungen seitens Edith Camera on Tour wie z.B. Preis, Bilderanzahl, etc. sind nach Ablauf der 30 Tage Gültigkeitsfrist gültig, müssen den Kunden aber anhand eines neuen
Angebots mitgeteilt werden.
- Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an
- Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten.
- Alle von uns konzipierten und/oder angefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
- Abdruck, Veröffentlichung und Vervielfältigung von uns angefertigtem Bildmaterial, ob analog oder digital, bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung. Namensnennung unseres
Unternehmens in der Bildunterschrift ist individuell durch die Nutzungsrechte vereinbart
- Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum. Sie sind meist noch unbearbeitet (Rohmaterial) und dienen lediglich zur Motivauswahl. Sie dürfen weder veröffentlicht,
vervielfältigt noch in anderer Form verwendet oder verbreitet werden
- Auswahlbilder und Gestaltungsentwürfe, die nicht innerhalb von 24Stunden reklamiert werden gelten als insgesamt abgenommen. Wir stellen sie komplett in Rechnung.
- Unbezahltes, von uns angefertigtes Bildmaterial, egal in welcher Form, bleibt unser Eigentum und unterliegt dem Urheberschutz in Bezug auf jegliche Verwendung
- Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde unsere Art der Bildauffassung, -komposition und -gestaltung ausdrücklich an. Hat er spezielle Vorstellungen, muss er diese vor Beginn der
Aufnahmen dem ausführenden Fotografen / der ausführenden Fotografin mitteilen. Macht er nach Abschluss der Aufnahmen aufwändigere Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet.
Auftragserweiterungen werden zusätzlich berechnet.
- Wir archivieren lediglich die vom Kunden ausgesuchten, bearbeiteten und somit bezahlten Bilder. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr in Bezug auf dessen Zustand
und Vollständigkeit. Restliche Rohmaterialien, die der Kunde nicht gekauft hat, werden nicht archiviert.
- Der Kunde erklärt sich durch die Einverständniserklärung (Formular) einverstanden, dass wir Bilder aus der angefertigten Fotoserie als Beispiel unserer fotografischen Arbeit
veröffentlichen, soweit sie seine Intimsphäre nicht verletzen. Auf ausdrücklich geäußerten Wunsch hin sehen wir davon natürlich ab.
Vertragsschluss Hochzeit:
Erst mit Eingang der Vorauszahlung auf dem Konto von Edith Schwab wird der Auftrag zur Durchführung der im Vertrag beschriebenen Leistungen erteilt. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages
akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Edith Camera on Tour.
- Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet
- Wird die Hochzeit aus fahrlässigen Gründen abgesagt (Trennung der Verlobten, etc.) nicht durch höhere Gewalt (Todesfall, etc.) wird keine Rückerstattung der Vorabzahlung gestattet.
- Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Todesfall) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten
und zahlt die Vorabzahlung zurück (nur im Todesfall)
- Muss die Hochzeit aufgrund Krankheit verschoben werden, wird Edith Camera on Tour auch diesmal als Fotografin eingesetzt und erstattet die Vorabzahlung nicht zurück.
- Gruppenbild alle Gäste: Achtung: Bitte beachten Sie, dass das große Gruppenbild von allen Gästen und Brautpaar ohne Fotogestell gemacht wird. Gruppenpositionierung nach vorheriger Vereinbarung
mit dem Brautpaar (Treppe, von Fenster aus, etc.) Bei Gruppenbildern ab 20 Personen ohne Fotogestell kann es vorkommen, dass Personen nicht mehr gut erkennbar und verdeckt sind. (Somit kein
Reklamationsgrund)
- Lichtverhältnisse: Achtung: Bitte beachten Sie, dass bei geringen Lichtverhältnissen in der Kirche/Standesamt mit Blitzlicht fotografiert werden muss, um eine optimale Bildqualität zu erhalten!
Andere: Erfolgt das Shooting gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Edith Camera on Tour muss vorab der Rechnungsbetrag + optional zusätzliches Bildmaterial vom Kunden beglichen
werden, erst nach Eingang der kompletten Bezahlung erfolgt die Bearbeitung der Rohmaterialien von Edith Camera on Tour.
Vertragsschluss Gutscheine:
Ein Gutschein von Edith Camera on Tour ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig.
Es wird im Vorfeld mit dem schenkenden Kunden geklärt, wofür dieser Gutschein verwendet wird (Familyshooting, Babyportrait, etc.) Je nachdem, welches Photoshooting vom schenkenden Kunden
gewünscht ist, errechnet Edith Camera on Tour den Preis für das gewünschte Photoshooting. Die Konditionen und der Hinweis zum Gutschein von Edith Camera on Tour werden im Angebot für den
schenkenden Kunden festgelegt.
Edith Camera on Tour behält sich vor, die Preise des gekauften Gutscheins im Nachhinein anzupassen, sollte der beschenkte Gutscheinerhalter ein abgewandeltes oder geändertes Photoshooting
benötigen. Ein abgewandeltes oder geändertes Photoshooting liegt z. B. vor, wenn ein Babyportrait aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Kindes nicht mehr möglich ist.
Der Gutschein mit der Betitelung „Babyportrait“ gilt ausschließlich im Bereich Babyportrait- Fotografie (diese Fotografie bezieht sich auf Säuglingsfotografie (Alter von der Geburt bis max.
1 Lebensjahr). Bitte beachten Sie, dass für Kinderfotografie/Familiyshootings andere Preise und Konditionen gelten und die Preise dementsprechend angepasst werden müssen, sollte der Gutschein
nicht im Babyportrait-Altersbereich eingelöst werden.
Bei Familienshootings, müssen die Personenanzahl und das Alter der Personen verbindlich angegeben werden. Wurde der Gutschein z. B. vom schenkenden Kunden für 3 erwachsene Personen
abgeschlossen und der Gutscheinerhalter wünscht nun ein Photoshooting der Familie mit 15 Leuten, Kleinkindern, Tieren, etc. gelten auch veränderte Konditionen und Preisanpassungen. Diese
Preisanpassungen werden dem Gutscheinerhalter mitgeteilt.
Um Unstimmigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, enthält der Gutschein bei Übergabe an den schenkenden Kunden zusätzlich diesen Hinweis in Papierformat für den Gutscheinerhalter. Zusätzlich
sendet Edith Camera on Tour dem beschenkten Gutscheinerhalter den Hinweis zum Gutschein per Mail zu, sobald Kontakt zur Terminvereinbarung aufgenommen wird.
Verliert der Gutschein nach 3 Jahren nach Auftragserstellung seine Gültigkeit, ist Edith Camera on Tour nicht verpflichtet, das Photoshooting durchzuführen. Edith Camera on Tour behält sich
das Recht vor, den Auftrag des ehemals ausgestellten Gutscheins nur gegen eine Konditionsanpassung (Preise, Bilderanzahl, etc.) anzunehmen. Wird diese Anpassung vom Gutscheineinlöser nicht
angenommen und akzeptiert, behält sich Edith Camera on Tour das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten und den bereits bezahlten Gutschein nicht zu erstatten.
Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen Edith Camera on Tour erfolgen
jeweils von Saaldorf 83416 aus. Die jeweiligen Reisekosten werden in diesem Vertrag verbindlich festgelegt. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden
die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes
zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten
wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher
/ anwaltlicher Intervention) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten. Edith Camera on Tour
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die
angefangene Verlängerungsstunde berechnet (EUR 50,00 je angefangener Stunde), insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die
Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Edith Camera on Tour eine angemessene Erhöhung des
Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Edith Camera on Tour auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von
Edith Camera on Tour vor dem vereinbarten Fototermin vom Auftrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Edith Camera on Tour zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Rücktritt
Edith Camera on Tour behält sich vor, ein Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurück zu ziehen.
Bildbearbeitung und Reklamation
Die Bildbearbeitung erfolgt mit RAW-Format um die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber erst nach Eingang des
Komplettbetrags bei Edith Camera on Tour beginnt die 30 Tage Bearbeitungsfrist zu laufen.
- Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde unsere Art der Bildauffassung, -komposition und -gestaltung ausdrücklich an. Hat er spezielle Vorstellungen, muss er diese vor Beginn der
Aufnahmen dem ausführenden Fotografen / der ausführenden Fotografin mitteilen. Macht er nach Abschluss der Aufnahmen aufwändigere Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet.
Auftragserweiterungen werden zusätzlich berechnet.
- Es werden keine Reklamationen akzeptiert, die ungerechtfertigt sind (z. B.Kunde gefällt das Bild nicht, da er sich zu dick findet, etc.) Technisch einwandfreie Fotos, die wegen
unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Edith Camera on Tour beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen
Mangel dar.
- Signaturen auf dem Bildmaterial sind obligat und kein Reklamationsgrund.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Übergabe des Werks bei uns eingehen. Nach dieser Frist gilt der Auftrag als verbindlich angenommen.
Abschluss des Auftrags
Der Fotografieauftrag von Edith Camera on Tour gilt als vollständig abgeschlossen, und vom Kunden akzeptiert, sobald der Kunde den Link mit den vorhandenen Bildern über Wetransfer herunterlädt.
Als Beweis hierfür erhält Edith Camera on Tour einen Downloadhinweis über die Wetransferseite.
Hat der Kunde die Dateien über Wetransfer heruntergeladen und bemängelt oder reklamiert die Dateien nicht innerhalb 24h, gilt der Auftrag als abgeschlossen und die Dateien ohne Mangel und
Reklamation als angenommen.
Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von
Edith Camera on Tour ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden
Gäste z. Bsp. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Edith Camera on Tour ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Während
eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Edith Camera on Tour oder
deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Der Kunde darf aus einer gewissen Anzahl die zu bearbeitenden Bilder wählen. Edith Camera on Tour verpflichtet sich
nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch
RAW-Aufnahmen verbleiben bei Edith Camera on Tour und eine Herausgabe an den Auftraggeber ist nicht gestattet. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Edith Camera on Tour übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine
Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.
Gewährleistung/Haftung
Gegen Edith Camera on Tour gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei
Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, somit wird unsere Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz von nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten
Schäden beschränkt. Bei einem Verlust von Aufnahmen in Form beschriebener Datenträger (Speicherkarte oder erhalten Datenträger (Speicherkarte, Kamera, etc.) einen Schaden durch höhere
Gewalt (Speicherkartenausfall, Formatierung, Kameraausfall, Übertragungsschäden auf den Computer, etc. während oder nach dem Shooting und sind somit alle Bilder somit unrettbar verloren, können
keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Unsere Ersatzpflicht beschränkt sich lediglich darauf, wenn möglich (Brautpaarshooting, Studioshootings, etc.) neues Filmmaterial
bzw. Datenträger zur Verfügung zu stellen( =Ersatzshooting ) Bei Trauungen, Feierlichkeiten ist dies nicht möglich und weitere Ansprüche sind hierbei ausgeschlossen.
-Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z. Bsp. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Edith Camera on Tour)
Edith Camera on Tour zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Edith Camera on Tour
haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Edith Camera on Tour ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben,
Druckereien etc. zu beauftragen. Edith Camera on Tour ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Edith Camera on Tour haftet nur für
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Edith Camera on Tour haftet nicht für Nichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der Fotos. Für Verfärbungen auf den Produkten generell, im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite übernimmt Edith Camera on Tour keine Haftung. Die Zusendung und
Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den
Auftraggeber nicht erreichen, so kann Edith Camera on Tour hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind
innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Edith Camera on Tour geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Edith Camera on Tour beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen
führen, stellen keinen
Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und
Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur
dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Edith Camera on Tour bestätigt worden sind. Edith Camera on Tour haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Verweise und Links
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Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht
wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Saaldorf 83416. Soweit
gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen D-83416 Saaldorf.